GF-H geförderte Deutschsprachkurse

Nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) können junge anerkannte Flüchtlinge, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in studienvorbereitenden Deutschintensivsprachkursen gefördert werden.

Die Sprachkurse führen in fünf bis acht Monaten vom Abschlussniveau B1 GER der Integrationssprachkurse (BAMF) zum Niveau C1 GER (Garantiefonds Hochschule). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an GF-H-kompatiblen Deutschintensivsprachkursen werden auch auf die Prüfungen DSH, Telc C1 HS oder TestDaF vorbereitet.

Vor der Förderung in einem GF-H-kompatiblen Sprachkurs legen die GF-H Teilnehmerinnen und GF-H-Teilnehmer einen GF-H- Sprachtest in der Bildungsberatungsstelle ab.

Voraussetzung für die geförderte Teilnahme an dem Sprachkurs ist das Erreichen einer Mindestpunktzahl im Test des Garantiefonds Hochschule. Wer die Mindestpunktzahl im ersten Testversuch nicht erreicht, kann den Test einmal wiederholen.

Teilnehmende am Bundesprogramm Garantiefonds Hochschule können in Deutschintensivsprachkursen gefördert werden, die besondere Kriterien erfüllen. Welche Kriterien das sind, finden Sie in diesem Menüpunkt unter dem Button „Informationen für Sprachkursträger“.

Die Förderung in Sprachkursen umfasst die Kursgebühr und eine GF-H-Förderleistung, die individuell berechnet wird. Wer vor Kursbeginn bei den Eltern wohnt und von dort den Unterricht täglich erreichen kann, erhält keine Hilfe zum Lebensunterhalt (weitere Informationen unter Menüpunkt Förderung).