Sprachkurse
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über Sprachkurse, deren Besuch nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) gefördert werden kann.
Unter „Informationen für Sprachkursträger“ stehen Kriterien, die Kurse erfüllen müssen, wenn die Teilnahme von GF-H-Stipendiaten und –Stipendiatinnen nach den RL-GF-H gefördert werden soll.
Darüber hinaus gehende Informationen erhalten Sie in den GF-H-Bildungsberatungsstellen.

Themen in diesem Bereich
Deutschsprachkurse
Nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) können junge anerkannte Geflüchtete, Spätaussiedler*innen in studienvorbereitenden Deutschintensivsprachkursen gefördert werden.Englischsprachkurse
Nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) können junge anerkannte Geflüchtete, Spätaussiedler*innen, die erfolgreich eine Deutschsprachprüfung auf dem Niveau C1 GER abgelegt haben, in Englischintensivsprachkursen gefördert werden.Sonderlehrgang
Im Auftrag der Kultusministerien werden für junge Zugewanderte mit ausländischem Sekundarschulabschluss zweijährige Sonderlehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife durchgeführt.Studienkolleg
In den meisten Bundesländern können Zugewanderte mit ausländischem Sekundarschulabschluss im Rahmen einer Feststellungsprüfung an Studienkollegs einen Hochschulzugang erwerben.Infos für Sprachkursträger
Informationen für Sprachkursträger zu den Kriterien und Voraussetzungen für Sprachkurse, die nach den RL-GF-H förderfähig sind. Der Text bietet einen kompakten Überblick über die Anforderungen, die Kursangebote erfüllen müssen, um eine Förderung zu ...Infos zu Prüfungen + Sprachniveaus
Hier finden Sie sonstige Informationen zu Prüfungen und zu den Sprachniveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).