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28. April 2022

Förderung geflüchteter Studienbewerber*innen aus der Ukraine

Förderung geflüchteter Studienbewerber*innen aus der Ukraine nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H).

Ab sofort sind Geflüchtete aus der Ukraine mit einem Aufenthaltsstatus nach § 24 AufenthG für die studienvorbereitende Förderung nach der RL-GF-H antragsberechtigt (Link RL-GF-H neu). Anträge auf Förderung können online oder direkt bei einer der regionalen GF-H-Bildungsberatungsstellen gestellt werden
Vorschau einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger
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