GF-H geförderte Englischsprachkurse
Nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) können junge anerkannte Geflüchtete, Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen, sowie bestimmte weitere Personengruppen, die erfolgreich eine Deutschsprachprüfung auf dem Niveau C1 GER abgelegt haben, in Englischintensivsprachkursen gefördert werden.
Für wen die Förderung geeignet ist
Die Förderung richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in Deutschland an einer Hochschule oder Universität studieren möchten, aber aufgrund ihrer ausländischen Vorbildung über keinen oder nur sehr geringe Englischkenntnisse verfügen. Die Englischintensivkurse führen innerhalb von maximal acht Monaten zum Niveau B1/B2 GER. Weitere Informationen erhalten Sie in den GF-H-Bildungsberatungsstellen.
Förderfähige Englischsprachkurse
Gefördert werden nur Englischintensivkurse, die bestimmte Kriterien erfüllen. Die genauen Kriterien finden Sie unter dem Button „Informationen für Sprachkursträger“ in diesem Menüpunkt. Für Englischkurse gelten dieselben Kriterien wie für Deutschkurse, mit Ausnahme der Punkte 2 und 10, und abweichend vom Deutschniveau C1 GER gilt hier das Englischniveau B1/B2 GER.
Leistungen der Förderung
Die Förderung umfasst:
- Kursgebühren
- GF-H-Förderung, die individuell berechnet wird
Hinweis: Wer vor Kursbeginn bei den Eltern wohnt und den Unterricht von dort täglich erreichen kann, erhält keine Unterstützung zum Lebensunterhalt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Menüpunkt in der jeweiligen GF-H-Bildungsberatungsstelle.
