GF-H geförderte Deutschsprachkurse
Nach den Richtlinien des Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) können junge anerkannte Geflüchtete sowie Spätaussiedlerinnen, Spätaussiedler sowie bestimmte weitere Personengruppen in studienvorbereitenden Deutschintensivsprachkursen gefördert werden.
In maximal 8 Monaten zum Niveau C1 GER
Die Sprachkurse führen innerhalb von maximal acht Monaten vom Abschlussniveau B1 GER der Integrationssprachkurse (BAMF) bis zum Niveau C1 GER (Gemeinsame europäische Referenzrahmen). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden außerdem auf Telc C1 HS- oder TestDaF-Prüfungen vorbereitet.
GF-H-Sprachtest
Vor Beginn des Sprachkurses müssen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgreich das Deutschniveau B1 mittels eines GF-H-Sprachtests in einer Bildungsberatungsstelle nachweisen.
- Wird die Mindestpunktzahl im ersten Testversuch nicht erreicht, ist eine Wiederholung des Tests möglich.
Förderfähige Sprachkurse
Gefördert werden nur Deutschintensivsprachkurse, die bestimmte Kriterien erfüllen.
Was die Förderung umfasst
Die Förderung deckt:
- Kursgebühren
- GF-H-Förderleistung, die individuell berechnet wird
Hinweis: Wer vor Kursbeginn bei den Eltern wohnt und den Unterricht von dort täglich erreichen kann, erhält keine Unterstützung zum Lebensunterhalt