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Förderung nach den Richtlinien GF-H

Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich
(RL-GF-H) - ab dem 01.06.2019

Die Förderung nach den Richtlinien des Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) unterstützt Geflüchtete, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie bestimmte weitere Personengruppen auf ihrem Weg ins Hochschulstudium in Deutschland.

So funktioniert die Antragstellung 

Die Zulassung zur Förderung erfolgt über eine der bundesweit 21 festen bzw. über 100 mobilen Beratungsstellen des GF-H. Voraussetzung für die Förderung ist eine individuelle Beratung und Bildungsplanung.

Sie können Ihren Antrag online stellen oder den GF-H-Fragebogen ausdrucken und per Post oder als Scan per E-Mail einreichen. Den Fragebogen finden Sie in unserem Downloadbereich.

Wichtiger Hinweis

  • Der Antrag muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres gestellt werden.

Weiterführende Links

Kontakt

Koordinierungsstelle Garantiefonds Hochschulbereich (GF-H)

Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V.
Carl-Mosterts-Platz 1
40477 Düsseldorf
Tel.: 0211 9448529
E-Mail schreiben

Stipendien nach den RL-GF-H werden als Individualbeihilfen für folgende Maßnahmen geleistet

  • Deutschintensivsprachkurse (Abschlussziel C1 GER , bei Studienbewerberinnen und -bewerbern auch TestDaF, Telc C1 HS oder DSH)
  • Englischintensivkurse für Studienbewerberinnen und -bewerber mit Hochschulzugangsberechtigung ohne Englischvorkenntnisse (Abschlussziel B1/B2 GER)
  • Vorbereitungskurse zum Fachstudium
  • Vorbereitungskurse zum Studienkolleg
  • Studienkollegs
  • Sonderlehrgang zum Erwerb der Hochschulreife

Die Stipendien können beinhalten:

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