Förderung nach den Richtlinien GF-H
Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich
(RL-GF-H) - ab dem 01.06.2019
Die Förderung nach den Richtlinien des Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) unterstützt Geflüchtete, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie bestimmte weitere Personengruppen auf ihrem Weg ins Hochschulstudium in Deutschland.
So funktioniert die Antragstellung
Die Zulassung zur Förderung erfolgt über Ihre zuständige GF-H Bildungsberatungsstelle. Voraussetzung für die Förderung ist eine individuelle Beratung und Bildungsplanung.
Sie können Ihren Antrag über das Onlineformular zur Erstanmeldung stellen.
Wichtiger Hinweis
- Der Antrag muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres gestellt werden.
Weiterführende Links
Kontakt
Koordinierungsstelle Garantiefonds Hochschulbereich (GF-H)
Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V.
Carl-Mosterts-Platz 1
40477 Düsseldorf
Tel.: 0211 9448529
E-Mail schreiben
Stipendien nach den RL-GF-H werden als Individualbeihilfen für folgende Maßnahmen geleistet
- Deutschintensivsprachkurse (Abschlussziel C1 GER , bei Studienbewerberinnen und -bewerbern auch TestDaF, Telc C1 HS oder DSH)
- Englischintensivkurse für Studienbewerberinnen und -bewerber mit Hochschulzugangsberechtigung ohne Englischvorkenntnisse (Abschlussziel B1/B2 GER)
- Vorbereitungskurse zum Fachstudium
- Vorbereitungskurse zum Studienkolleg
- Studienkollegs
- Sonderlehrgang zum Erwerb der Hochschulreife
Die Stipendien können beinhalten:
- Unterrichtskosten (soweit nicht durch die Länder getragen)
- Kosten des Lebensunterhalts (nach § 13 Abs. I Nr. 2 BAföG)
- Unterkunftskosten
- Fahrtkosten
Download
- Änderungen zum April 2022banz-at-27.04.2022-b4.pdf139,40 KB
- Änderungen zum September 2019rl-gf-h-aendg.-16.09.19.pdf238,47 KB
- Die aktuellen Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich traten am 01. Juni 2019 in KraftDie-aktuellen-Richtlinien-Garantiefonds-Hochschulbereich-traten-am-01.-Juni-2019-in-Kraft.pdf377,14 KB
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