Studienkollegs (1 Jahr)
In den meisten Bundesländern können Zugewanderte mit ausländischem Sekundarschulabschluss im Rahmen einer Feststellungsprüfung an Studienkollegs einen Hochschulzugang erwerben.
Der einjährige Besuch eines Studienkollegs endet mit der Feststellungsprüfung und führt zur fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung.
Die Fachbindung richtet sich nach Fächergruppen, z. B.:
- „Sprach- und Geisteswissenschaften“
- „Technische und naturwissenschaftliche Fächer“
- "Medizinische Fächer"
- "Wirtschaftliche Fächer"
Die Zuordnung zu einer Fächergruppe hängt häufig nicht nur vom Studienwunsch, sondern auch von der fachlichen Ausrichtung der Ausbildung im Herkunftsland ab.
Wer kann teilnehmen?
Ob ein Studienkollegbesuch und die Feststellungsprüfung für Sie möglich ist, hängt vor allem von Ihrer Vorbildung im Herkunftsland ab.
Voraussetzungen
- Ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch (teilweise auch Englisch)
- Oft Aufnahmeprüfung im Fach Deutsch
- Oft zusätzlich eine Prüfung in Mathematik und/oder weiteren Fächern
Weitere Informationen und Unterstützung bei der Bewerbung erhalten Sie bei der GF-H-Bildungsberatung

