27. Januar 2025
Neue Regelungen für geflüchtete Drittstaatsangehörige aus der Ukraine
Seit dem 28. November 2024 gelten neue Beschränkungen für den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland. Drittstaatsangehörige und Staatenlose ohne internationalen Schutzstatus in der Ukraine sind von der Verlängerung des Schutzes ausgeschlossen. Ihre Aufenthaltserlaubnisse laufen spätestens am 4. März 2025 aus. Was bedeutet das für Betroffene? Mehr Informationen finden Sie in Robert Stuhrs Kommentar zu diesem Thema.
Ein Kommentar von Ina Schmidbauer, GF-H Bildungsberater*in bei der AWO Stuttgart
Im Beratungsalltag des Garantiefonds Hochschule erleben wir ratsuchende Frauen, die besonders motiviert und zielstrebig sind und ihren Kindern ein Vorbild sein möchten. Meist haben sie in ihrem Herkunftsland bereits studiert. In Deutschland möchten sie ihre Qualifikationen erweitern, um ihre Familien zu unterstützen und als akademische Fachkraft ein voll integrierter Bestandteil unserer Gesellschaft zu werden. Die Teilnahme an Integrationskursen ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.
Für das Jahr 2025 ist aufgrund von Sparmaßnahmen die Streichung der Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskursen vorgesehen. Dies hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der fünften Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung1 vom 27. November 2024 bekannt gegeben. Laut Information des BAMFs an die Sprachkursträger tritt die Streichung zum 1. Mai 2025 in Kraft.2 Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine neuen Kurse für die betroffenen Zielgruppen mehr beginnen.
Aus der Erfahrung des Beratungsalltags des Garantiefons Hochschule wissen wir, dass die geplanten Kürzungen zu mehr Bildungsungleichheit und langfristigen gesellschaftlichen Problemen führen werden. Gerade diese speziellen Integrationskurse sind besonders wichtig, um Ungleichheiten abzufedern. Geflohene Frauen und Familien mit Kindern stehen vor enormen Herausforderungen, wenn es keine Integrationskurse gibt, die eine Kinderbetreuung beinhalten. In der Regel sind es dann die Mütter, die auf den Integrationskurs verzichten müssen, was oftmals bereits bestehende Bildungsungleichheiten weiter verstärkt.
Doch diese Kurse sind weit mehr als eine Sprachförderung. Sie vermitteln essenzielle Kenntnisse über das deutsche Schulsystem, Elternabende und spezifische Herausforderungen von Familien. Damit profitieren nicht nur die Eltern, sondern auch
ihre in Deutschland aufwachsenden Kinder. Die Streichung dieser Kurse steht somit im direkten Widerspruch zum Ziel der Integration.
Besonders betroffen sind Geflüchtete aus der Ukraine. 60 % der ukrainischen Geflüchteten in Deutschland sind Frauen, 27 % sind minderjährig3. Die Streichung dieser Integrationskurse stellt für sie ein weiteres Hindernis in ihrer Bildungsbiografie dar.
Integrationskurse, die Deutschkenntnisse bis zum Niveau B1 vermitteln, sind darüber hinaus ein wichtiges Sprungbrett für die akademische Aus- und Weiterbildung von Zugewanderten in Deutschland, auf dem auch der Garantiefonds Hochschule (GF-H) aufbaut. Die GF-H geförderten Sprachkurse beginnen mit Niveau B2 und bereiten Geförderte auf ein Studium an einer deutschen Hochschule vor. Im Jahr 2024 konnten 58,4 % der GF-H Förderungen an Frauen vergeben werden. Die über den Garantiefonds Hochschule finanzierten Sprachkurse sind ein essenzieller Schritt auf dem Weg zum Studium. 58,1% der Ratsuchenden, die mithilfe der GF-H Förderung 2024 ein Studium begonnen haben, sind Frauen.
Ohne Eltern- und Frauenintegrationskurse fehlt der erste notwendige Baustein für diesen Weg. Die Streichung von Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskursen wird sich unmittelbar auf den Anteil der geflohenen Frauen mit deutschem Studienabschluss auswirken – mit dem Ergebnis, dass weniger Frauen in Deutschland ihr Studium abschließen können
